Hinweise zur Nutzung der Datenbanken DNotI-Online-Plus
(FAQ - Frequently Asked Questions)
(Stand: 01.02.2012)
Haftungsausschluss: Was kann die Datenbank DNotI-Online-Plus nicht leisten?
Bitte beachten Sie, dass die Datenbank DNotI-Online-Plus nur eine Recherchehilfe darstellt. Sie sollten sich nie allein darauf als einzige Quelle verlassen! Eine systematische und umfassende Darstellung wie in einem Kommentar oder Handbuch ist in einer Datenbank nicht möglich.
Zu den
Gutachten:
- Achten Sie auf das Bearbeitungsdatum des Gutachtens! Die einzelnen Gutachten sind nicht aktualisiert. Eingestellte Gutachten können durch Gesetzesänderung oder neue Rechtsprechung überholt sein (ebenso wie ältere Zeitschriftenaufsätze oder Bücher). Die Internetgutachten werden laufend überarbeitet; dies wird durch das Feld „Letzte Sichtung“ gekennzeichnet. Aktuelle Anmerkungen zu solchen Gutachten finden sich häufig zu Beginn des Gutachtens.
- Die eingestellten Gutachten behandeln immer nur einzelne Rechtsfragen; möglicherweise sind andere sich aus dem Sachverhalt ergebende Rechtsfragen nicht angefragt und daher auch nicht behandelt. Schon leichte Abweichungen im Sachverhalt können möglicherweise zu anderen Ergebnissen führen.
- Die eingestellten Internet-Gutachten geben grds. allein die Rechtsauffassung des Sachbearbeiters des DNotI wieder. Die im DNotI-Report und im Gutachten-Abruf-Dienst veröffentlichten Gutachten sind hingegen vor der Veröffentlichung zusätzlich noch mit den Patennotaren des DNotI abgestimmt und i.d.R. redaktionell überarbeitet (und außerdem meist ausführlicher).
Zur
Rechtsprechung:
- Vollständigkeit bei der Rechtsprechung ist nicht angestrebt. Bei BGH-Entscheidungen bemühen wir uns, die wichtigsten notarrelevanten Entscheidungen einzustellen; aber auch hier mag eine für die spezielle Rechtsfrage relevante Entscheidung fehlen. OLG-Rechtsprechung ist in Auswahl, untergerichtliche Entscheidungen oder Entscheidungen anderer Gerichtsbarkeiten nur in Einzelfällen eingestellt.
- Die Entscheidungen sind nicht kommentiert. Eine Aufhebung durch eine obere Instanz oder eine spätere Aufgabe der Rechtsprechung lässt sich nicht aus der Entscheidung selbst, sondern nur aus anderen Entscheidungen entnehmen. Das DNotI hat sich jedoch (ab ca. Juli 2011) zum Ziel gesetzt, möglichst jede Entscheidung mit einem redaktionellen Leitsatz zu versehen, sofern kein amtlicher Leitsatz vorhanden ist. Auch bei Vorhandensein amtlicher Leitsätze werden redaktionelle Leitsätze im Einzelfall ergänzt, wenn die amtlichen Leitsätze die für die notarielle Praxis bedeutsamen Aspekte der Entscheidung nicht hinreichend verdeutlichen.
Nur DNotI-Report und Gutachten aus dem Gutachten-Abrufdienst sind zitierfähig, hingegen keine Weitergabe von Internet-Gutachten
Das auf Anfrage für einen Notar erstellte Gutachten ist grundsätzlich nur für den anfragenden Notar bestimmt und darf von diesem nicht weitergegeben werden (wobei das DNotI nach Rücksprache der Weitergabe an Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit wie Grundbuchamt, Vormundschafts- oder Nachlassgericht, Handelsregister etc. i.d.R. zustimmt, wenn auch sachlich kein Streit zwischen den Beteiligten vorliegt).
- Ebenso sind auch die nur in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten (und damit nur Notaren zugänglichen) Internet-Gutachten nur als interne Arbeitshilfe für den Notar gedacht und dürfen grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Weitergabe- und zitierfähig sind nur die im DNotI-Report sowie im Gutachten-Abruf-Dienst veröffentlichten Gutachten.
DNotI-Online-Plus ist eine nur Notaren zugängliche Internet-Seite des DNotI, die zusätzliche Datenbanken enthält, die im freien Internet nicht zugänglich sind.
Die Nutzung von DNotI-Online-Plus ist nur für Notare in Ausübung ihrer amtlichen Tätigkeit (ebenso: Notarvertreter gemäß § 39 BNotO; Notariatsverwalter gemäß § 56 BNotO) sowie für Anwaltsnotare hinsichtlich ihrer notariellen Tätigkeit zulässig. Der Notar muss die Datenbank aber nicht persönlich nutzen. Er kann nach seinem Ermessen die Nutzung durch seine Mitarbeiter sowie durch ihm zur Ausbildung zugewiesene Notarassessoren oder Rechtsreferendare gestatten.
Technische Voraussetzungen sind (ab 1.10.2008):
- Signaturkarte mit Notareigenschaft (insbes. BNotK-Signaturkarte) (wobei jeder Notar eine weitere Signaturkarte freischalten lassen kann, z.B. für einen Kollegen als Notarvertreter, für einen Notarassessor oder für seinen Bürovorsteher),
- spezielle Freischaltung dieser Signaturkarte für DNotI-Online-Plus.
Aktueller Hinweis: Ab 1.5.2012 wird der Zugang zu DNotI-Online-Plus wesentlich vereinfacht. Jede Notarin und jeder Notar kann dann ohne Einsatz der Signaturkarte auf die Online-Datenbank zugreifen. Die Prüfung der Nutzungsberechtigung erfolgt anhand der Registerboxen bzw. über das Notarnet.
Es gibt zwei Suchmasken mit unterschiedlichen Datenbeständen:
- zum einen eine Suchmaske zum Deutschen Recht,
- zum anderen eine Suchmaske zum Ausländischen Recht.
(In der Datenbank zum deutschen Recht finden Sie allerdings auch die im DNotI-Report oder im Gutachten-Abruf-Dienst veröffentlichten Gutachten etc. zum ausländischen Recht).
Derzeit können Sie über DNotI-Online-Plus in einer einheitlichen Suchmaske in folgenden Datenbanken recherchieren:
- DNotI-Report: alle seit 1993 veröffentlichten Gutachten, Rechtsprechung, Aktuelles sowie Literaturhinweise (wobei derzeit die Literaturhinweise auf Aufsätze erst ab dem Jahr 2002 eingestellt sind);
- Gutachten-Abruf: alle Dokumente, die über den Gutachten-Abruf-Dienst des DNotI zugänglich sind;
- DNotI-Homepage: derzeit nur die Rechtsprechung (an der Einbeziehung auch der Seiten zu Gesetzesänderungen wird noch gearbeitet);
- -zusätzliche ca. 12.000 (Stand: Februar 2012) Internet-Gutachten zu allen notarrelevanten Rechtsgebieten, die nur Notaren in DNotI-Online-Plus zugänglich sind (bzw. im direkten Zugriff ohne Login für die Notarnetz-Teilnehmer der Notarnet-GmbH), hingegen nicht im frei zugänglichen Internet.
- Notarzeitschriften: Gegenwärtig (Februar 2012) sind die Notarzeitschriften „MittBayNot“ (Jahrgänge 2001-2011) und „RNotZ“ (Jahrgänge 2002-2010) verfügbar. Aktuelle Jahrgänge werden mit einer gewissen Verzögerung eingestellt; ältere Jahrgänge werden nach und nach erfasst.
- NotRV-Tagungsbände: Die Tagungsbände des Instituts für Notarrecht an der Universität Würzburg der Jahre 2006-2010 sind ebenfalls verfügbar (Stand Februar 2012). Die Tagungsbände der Jahre 2001-2005 werden demnächst eingestellt.
DNotI-Online-Plus bietet Ihnen eine Fülle unterschiedlicher Suchmöglichkeiten:
- Suchbegriffe können Sie entweder im Volltext oder beschränkt auf Titel und Stichworte suchen. Ferner ist eine Suche nach Normen möglich. Bitte beachten Sie: Es erfolgt eine automatische Links- und Rechtstrunkierung. Darüber hinaus setzt die Volltextsuche voraus, dass der Suchbegriff aus mindestens vier Buchstaben oder Zeichen besteht.
- Die Links- und Rechtstrunkierung lässt sich durch Verwendung von Anführungszeichen beseitigen. Beispiel: „BGB“ „182“ findet in der Normenzeile nicht EGBGB, 1812 etc. BGB 182 (ohne Anführungszeichen) findet hingegen auch Dokumente zu den §§ 1821 ff BGB bzw. EGBGB.
- Zusätzlich können Sie eine Einschränkung auf ein bestimmtes Rechtsgebiet vornehmen. Diese Einschränkung funktioniert im Wesentlichen für die ab 2008 veröffentlichten Dokumente.
- Ebenso können Sie auf bestimmte Dokumentenarten einschränken (z.B. nur Rechtsprechung oder nur DNotI-Gutachten).
- Alternativ können Sie auch Entscheidungen eines bestimmten Gerichts suchen – oder direkt das Aktenzeichen eingeben.
- Ebenso können Sie eine bestimmte Fundstelle im DNotI-Report oder eine bestimmte Gutachtennummer aufrufen.
- Die Suchmaske Auslandsrecht ist aus Gründen der Übersichtlichkeit vereinfacht worden. Wir empfehlen den Einsatz dieser Suchmaske nur für die Suche nach Gutachten. Rechtsprechung bzw. Fundstellen aus Notarzeitschriften suchen Sie bitte weiterhin in der Suchmaske Deutsches Recht, auch wenn der Bezug zum ausländischen Recht bestehen sollte.
- Neuerdings ist auch die Suche in Zeitabschnitten möglich (Bsp.: Suche vom 1.1.2010-31.12.2010)
- Es empfiehlt sich in der Regel, mindestens zwei Suchfelder zu verwenden (Beispiel: Norm BGB „181“ und Volltext Ergänzungspfleger)
- Die Ausgabe in der Trefferliste ist standardmäßig auf 15 Treffer begrenzt. Diese Zahl kann jedoch angepasst werden.
- Wenn Sie nur nach Gutachten suchen wollen, empfehlen wir Ihnen, in der Suchmaske alle Dokumentarten mit Ausnahme der Dokumentart „DNotI-Gutachten“ zu deaktivieren.
- Wenn Sie zu viele Treffer erhalten, liegt dies womöglich an der automatischen Trunkierung. In diesen Fällen sollte Sie erwägen, die Suchbegriffe in der Titelzeile oder der Normenzeile in Anführungszeichen zu setzen. Dies ist in der Volltextzeile gegenwärtig noch nicht möglich; im Rahmen einer grundlegenden Umgestaltung soll diese Funktionalität auch im Volltextbereich geschaffen werden.
Die Dokumentenarten entsprechen im wesentlichen den Rubriken im DNotI-Report:
- Gesetzesänderungen: Darstellungen zu neuen Gesetzen (bzw. „Aktuelles“ im DNotI-Report) (wobei derzeit die Seite „Gesetzesänderungen“ von der DNotI-Homepage noch nicht in die Datenbank integriert ist);
- Rundschreiben/Arbeitshilfen: BNotK-Rundschreiben und DNotI-Arbeitshilfen. Das DNotI wird sukzessive in der „Literatur-Datenbank“ in dieser Dokumentart Gesetzesmaterialien und sonstige urheberrechtsfreie Dokumente veröffentlichen, insbesondere zu in der notariellen Praxis bedeutsamen Gesetzen. Derzeit sind die Materialien zur GBO und zum ZVG als pdf-Datei abrufbar (in Frakturschrift);
- DNotI-Gutachten: sowohl im DNotI-Report wie im Gutachten-Abruf-Dienst veröffentlichte Gutachten, außerdem zusätzliche, nur hier in DNotI-Online-Plus zugängliche Gutachten;
- Rechtsprechung: sowohl im DNotI-Report wie im Gutachten-Abruf-Dienst veröffentlichte Entscheidungen, aber auch viele weitere Entscheidungen. Das DNotI hat sich zum Ziel gesetzt, möglichst jede Entscheidung mit einem redaktionellen Leitsatz zu versehen, sofern kein amtlicher Leitsatz vorhanden ist. Auch bei Vorhandensein amtlicher Leitsätze werden redaktionelle Leitsätze im Einzelfall ergänzt, wenn die amtlichen Leitsätze die für die notarielle Praxis bedeutsamen Aspekte der Entscheidung nicht hinreichend verdeutlichen;
- Literaturhinweise: im DNotI-Report veröffentlichte Buchbesprechungen und Hinweise auf notarrelevante Aufsätze. (Hier sind bisher nur die Buchbesprechungen ab 2003 eingestellt, noch nicht ältere Buchbesprechungen und noch keine Hinweise auf Aufsätze.)
Bitte beachten Sie: Bisher sind Rechtsgebiete nur für die im DNotI-Report und im Gutachten-Abruf veröffentlichten Gutachten u.a. Dokumente vergeben; bei der Suche nach einem Rechtsgebiet finden Sie daher bisher keine sonstigen Internet-Gutachten.
Behandelt werden alle Rechtsgebiete, die in der notariellen Praxis eine Rolle spielen. Die folgenden Rechtsgebiete sind jeweils noch in zwei weiteren Ebenen aufgegliedert:
- Allgemeines Zivilrecht: insbes. BGB-AT, Allgemeines Schuldrecht, AGB etc.;
- besondere Schuldverhältnisse (insbes. Immobilienrecht): insbes. Grundstückskaufvertrag, Bauträgervertrag, Miete, Bankrecht, Maklervertrag etc.;
- Sachenrecht: insbes. Grundbuchrecht, Vormerkung, Dienstbarkeiten, dingliches Vorkaufsrecht, Grundpfandrechte, WEG, Erbbaurecht etc.;
- Familienrecht: insbes. Eherecht, Lebenspartnerschaft, Kindschaftsrecht, Betreuungsrecht und Vormundschaft;
- Erbrecht: insbes. gesetzliche Erbfolge, Testamentserrichtung, gemeinschaftliches Testament und Erbvertrag, Pflichtteil und Erbverzicht etc.;
- Handels- und Gesellschaftsrecht: insbes. Handelsregisterrecht, GbR und Personengesellschaften, GmbH, Aktiengesellschaft, Umwandlungsrecht etc.;
- IPR und ausländisches Recht: enthält nur die im DNotI-Report und im Gutachten-Abruf veröffentlichten Gutachten; die anderen Gutachten zum IPR und ausländischen Recht werden nur in der (noch zu erstellenden) Suchmaske zum ausländischen Recht suchbar sein.
- Öffentliches Recht und Sozialrecht: insbes. öffentliches Baurecht, Kommunalrecht;
- Steuerrecht: insbes. Grunderwerbsteuer, Erbschaftsteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer;
- Notarrecht und notarielles Verfahrensrecht: notarielles Berufsrecht, notarielles Beurkundungsverfahren, Notaranderkonto etc.;
- allgemeines Verfahrensrecht: Zivilprozeßrecht, Zwangsvollstreckung/vollstreckbare Urkunde, Insolvenzrecht, Mediation/Schlichtung/Schiedsgericht.
Im ausländischen Recht sind die Rechtsgebiete etwas anders zusammengefasst:
- Allgemeines Zivilrecht: mit Ausnahme von speziellen Darstellungen zum Immobilienrecht
- Immobilienrecht: sowohl Schuldrecht (z.B. Grundstückskaufvertrag) wie Sachenrecht wie Grundbuchrecht, zuzüglich Baurecht und Grunderwerbsteuer;
- Familienrecht: wie im deutschen Recht, aber zuzüglich Sozialrecht;
- Erbrecht: wie im deutschen Recht (insbes. gesetzliche Erbfolge, Testamentserrichtung, gemeinschaftliches Testa¬ment und Erbvertrag, Pflichtteil und Erbverzicht), aber zuzüglich Erb- und Schenkungsteuer;
- Gesellschaftsrecht: wie im deutschen Recht;
- IPR
- Notarrecht;
- allgemeines Verfahrensrecht.
Zahlreiche Links zum Auslandsrecht, v.a. auf ausländische Gesetzestexte, finden Sie auf unserer Linkliste zum ausländischen Recht (auf unserer Homepage unter Links International, geordnet nach Kontinenten und Ländern).
Viel Erfolg beim Recherchieren wünscht Ihnen
Ihr DNotI-Team